• Eröffnungsfeier Emshof_Hofsicht_TM.png

Aktualisiert: Förderung sichert BNE-Projekt bis 31.3.2026

Der BNE-Zuwendungsbescheid ist vor Weihnachten eingegangen. Ob es die akribische Arbeit des Landesamtes vor Natur, Umwelt und Verbraucherschutz war, das Engagement der zahlreichen Fürsprecher oder die Veröffentlichung in der Westfälischen Nachrichten, das ist offen. Nun wurde kurz vor Weihnachten der Bescheid erlassen, dass wir in die aktuelle Förderperiode "einsteigen" können.

 

Sicher war es auch unsere Offenheit und Transparenz in den vergangenen neun Monaten, die jetzt zu einem positiven Förderbescheid beitragen haben.

Kurz nach dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zum 1. Oktober 2023, der für uns den Beginn der Förderperiode markiert ist es jetzt zu einer grundsätzlichen Förderzusage kommen. Seit Monaten schon arbeiten wir in den Gremien des BNE-Landesnetzwerks mit, arbeiten an der Entwicklung neuer BNE-Bildungsangebote und haben das BNE-Regionalnetzwerk ins Leben gerufen, an dem sich mittlerweile fast 20 Einrichtungen und Institutionen beteiligen. Diese intensive Arbeit im Rahmen unseres Förderantrags wird mit dem vorzeitigen Maßnahmebeginn finanziell abgesichert.

Mit dem aktuellen Förderbescheid sichert das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die BNE-Arbeit am Emshof bis zum 31. März 2026. Damit erhält der Emshof die maximal Förderung von 325.960 Euro mit einem Eigenanteil von 81.250 Euro bei Gesamtprojekt-Kosten von 406.250 Euro.

In den vergangenen Wochen und Monaten wurden alle Interessenträger immer wieder über den aktuellen Stand der seit April 2023 ausstehenden Fördermittel des Landes NRW informiert. Auch die Westfälischen Nachrichten in Telgte hat das Thema und die Situation in einer Berichterstattung aufgegriffen.

In der aktuellen Förderperiode haben wir zunächst keine Fördermittel erhalten. Grund dafür ist die anlassbezogene Verwendungsnachweis-Prüfung für die vergangenen Jahre, insbesondere betrifft das den Förderzeitraum 2020/2021. Für die Dauer der Prüfung haben wir keinen Anspruch auf eine Förderung. Es gab für das LANUV (die Fördermittel ausreichende Stelle) Anlass zur Vermutung, dass in den vergangenen Jahren die Fördermittel nicht entsprechend den Förderrichtlinien verwendet wurden. Zuletzt gab es nach der WN-Veröffentlichung ein Gespräch mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der BNE-Agentur. „Wir schaffen das“, sagte die Vertreterin des Ministeriums, bezog die Aussage auf den Abschluss der Prüfung und den Bescheid zum Einstieg in die laufende Förderperiode, zu der es extra einen Ministerialerlass gegeben habe, wie die Vertreterin der BNE-Agentur sagte.

Der laufende Veränderungsprozess, der durch Vrzögerung massiv gestört wurde, soll auch langfristig zu einer größeren Unabhängigkeit von einzelnen Förderprogrammen führen. Zwar wird der Emshof immer auf Zuwendungen angewiesen sein, doch gemeinsam werden wir dafür Sorge tragen, dass eine solche oder ähnliche Situation nicht mehr entsteht.

X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.